WMS des Kantons Schaffhausen
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Kanton Schaffhausen
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Kanton Schaffhausen Amt für Geoinformation
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Administrative Einteilung Regionalstellen des Betreibungskreises
Administrative Einteilungen der Regionallstellen des Betreibungskreises im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Eichkreis
Administrative Einteilung des Eichkreises im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Fischereireviere
Administrative Einteilungen der Fischereireviere im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Forstkreise
Administrative Einteilungen der Forstkreise im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Forstreviere
Administrative Einteilungen der Forstreviere im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Friedensrichterkreis
Administrative Einteilung des Friedensrichterkreises im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Jagdreviere
Jagdreviere Adminstrative Einteilung
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Administrative Einteilung Kirchgemeinden christkath.
Administrative Einteilungen anerkannter Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Kirchgemeinden ref.
Administrative Einteilungen anerkannter Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Kirchgemeinden röm-kath.
Administrative Einteilungen anerkannter Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Regionalstellen des Konkurskreises
Administrative Einteilungen der Regionalstellen des Konkurskreises im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Medizinalbezirke
Administrative Einteilungen der Medizinalbezirke im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Militärkreis
Administrative Einteilung des Militärkreises im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Pilzschutzgebiete
Perimeter der Pilzschutzgebiete im Kanton Schaffhausen mit Beschränkungen gestützt auf § 21 der Naturschutzverordnung.
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Administrative Einteilung Schiesskreis
Administrative Einteilung des Schiesskreises im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Schulkreise für Orientierungsschulen
Administrative Einteilungen der Schulkreise für Orientierungsschule im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Schulkreise für Sonderklassen
Administrative Einteilungen der Schulkreise für Sonderklassen im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Stützpunktfeuerwehrkreise
Administrative Einteilungen der Stützpunktfeuerwehrkreise im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Versorgungsregionen (Altersbetreuung/Pflege)
Administrative Einteilungen der Versorgungsregionen (Altersbetreuung/Pflege) im Kanton Schaffhausen.
versorgungsregionen
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Administrative Einteilung Wahlkreise kantonal
Administrative Einteilung der kantonalen Wahlkreise im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Wahlkreise kommunal
Administrative Einteilungen der kommunalen Wahlkreise im Kanton Schaffhausen.
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Administrative Einteilung Zivilstandskreis
Administrative Einteilung des Zivilstandskreises im Kanton Schaffhausen.
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Gebäudealter
Gebäudebestand im Kanton Schaffhausen nach Gebäudealter.
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jahr
haus
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Archäologische Fundstellen (Fläche)
Gebiete mit vermuteten oder nachgewiesenen archäologischen Fundstellen (Punkt- und Flächengeometrien). Es wird unterschieden zwischen archäologischen Schutzzonen, welche in der Zonenplanung verankert sind und archäologischen Fundstellen gemäss Inventar der Kantonsarchäologie. Innerhalb der archäologischen Schutzzonen gelten Vorschriften für Baumassnahmen gemäss den kommunalen Bauordnungen.
archäologie
fundstellen
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Archäologische Fundstellen (Punkt)
Gebiete mit vermuteten oder nachgewiesenen archäologischen Fundstellen (Punkt- und Flächengeometrien). Es wird unterschieden zwischen archäologischen Schutzzonen, welche in der Zonenplanung verankert sind und archäologischen Fundstellen gemäss Inventar der Kantonsarchäologie. Innerhalb der archäologischen Schutzzonen gelten Vorschriften für Baumassnahmen gemäss den kommunalen Bauordnungen.
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sh.bauland
Bauland
Die Baulanddatenbank des Kantons Schaffhausen zeigt eine Übersicht der Baulandparzellen im Kanton Schaffhausen.
Die Baulanddatenbank unterstützt Kaufinteressenten, aber auch verkaufswillige Eigentümer; ist Arbeitsinstrument für Gemeinden, fürs Wohnortmarketing, Architekten, Planer etc. Die Inhalte der Baulanddatenbank basieren auf Auswertungen des Grundbuchamtes und des Amtes für Geoinformation des Kantons Schaffhausen sowie auf Angaben der Gemeinden. Die Aufbereitung der Informationen erfolgt durch die Wirtschaftsförderung des Kantons Schaffhausen.
bauland
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Energie Anteil erneuerbare Heizsysteme pro Gemeinde
Darstellung der Hauptheizsysteme von Gebäuden pro Gemeinde
energie
erneuerbar
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Energie Solarstromproduktion pro Gemeinde
Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen pro Gemeinde in GWh.
energie
solarproduktion
photovoltaikanlagen
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Energie Solarstromproduktion pro Gemeinde und Einwohner
Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen pro Gemeinde und pro Einwohner in kWh.
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solarproduktion
photovoltaikanlagen
einwohner
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Energie Eignungskarte Erdwärmesonden
Die Eignungskarte zeigt auf, welche geothermischen Nutzungen des Untergrundes mit der entsprechenden Bewilligung möglich sind. Die Karte gibt sowohl über die Zulässigkeit von Erdsonden, -körben und -registern, als auch von Grundwasserwärmenutzungen Auskunft.
geothermie
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Energie Grundwasserwärmenutzung
Das Thema "Grundwasserwärmenutzung" zeigt den ungefähren Standort der bewilligten Grundwasserentnahmen zu Wärmezwecken an. Das Zusatzattribut "Anzahl Liter/Minute" gibt die konzessionierte Wassermenge an, die maximal gefördert werden darf. Die Datenpunkte werden laufend aktualisiert.
energie
grundwasser
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Energie Erdwärmesonden
Das Thema "Erdwärmesonden" zeigt den ungefähren Standort der bewilligten Erdwärmesonden an. Das Zusatzattribut "Länge" gibt die Tiefe der Erdwärmesonde in Meter an. Die Datenpunkte werden laufend aktualisiert.
energie
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Abwasserreinigungsanlagen (ARA) Kanton Schaffhausen
Das im Kanton Schaffhausen anfallende Abwasser wird in zwei kommunalen und fünf Verbandskläranlagen gereinigt. Die ARA sind auf eine Ausbaugrösse zwischen 350 und 145’000 Einwohnergleichwerte dimensioniert. Das Abwasser von zwei Schaffhauser Gemeinden und vier Ortsteilen wird in deutschen ARA gereinigt. Umgekehrt beträgt der Abwasseranteil aus Deutschland in der grössten Schaffhauser ARA 90%. Schaffhauser ARA reinigen zudem das Abwasser einer weiteren deutschen Gemeinde, drei Gemeinden aus dem Kanton Zürich und vier Gemeinden aus dem Kanton Thurgau. Täglich fallen im Kanton Schaffhausen ca. 100'000 m3 Abwasser an, die gesammelt, transportiert und gereinigt werden müssen. Alle ARA entfernen die organischen Schmutzstoffe, die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor. In den kommenden Jahren werden zwei Schaffhauser ARA mit einer 4. Reinigungsstufe zur Elimination der Mikroverunreinigungen erweitert. 40 bis 50 private Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser von abgelegenen Bauten.
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abwasserreinigungsanlage
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Einleitstellen (ARA) Kanton Schaffhausen
Das im Kanton Schaffhausen anfallende Abwasser wird in zwei kommunalen und fünf Verbandskläranlagen gereinigt. Die ARA sind auf eine Ausbaugrösse zwischen 350 und 145’000 Einwohnergleichwerte dimensioniert. Das Abwasser von zwei Schaffhauser Gemeinden und vier Ortsteilen wird in deutschen ARA gereinigt. Umgekehrt beträgt der Abwasseranteil aus Deutschland in der grössten Schaffhauser ARA 90%. Schaffhauser ARA reinigen zudem das Abwasser einer weiteren deutschen Gemeinde, drei Gemeinden aus dem Kanton Zürich und vier Gemeinden aus dem Kanton Thurgau. Täglich fallen im Kanton Schaffhausen ca. 100'000 m3 Abwasser an, die gesammelt, transportiert und gereinigt werden müssen. Alle ARA entfernen die organischen Schmutzstoffe, die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor. In den kommenden Jahren werden zwei Schaffhauser ARA mit einer 4. Reinigungsstufe zur Elimination der Mikroverunreinigungen erweitert. 40 bis 50 private Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser von abgelegenen Bauten.
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Einzugsgebiet (ARA) Kanton Schaffhausen
Das im Kanton Schaffhausen anfallende Abwasser wird in zwei kommunalen und fünf Verbandskläranlagen gereinigt. Die ARA sind auf eine Ausbaugrösse zwischen 350 und 145’000 Einwohnergleichwerte dimensioniert. Das Abwasser von zwei Schaffhauser Gemeinden und vier Ortsteilen wird in deutschen ARA gereinigt. Umgekehrt beträgt der Abwasseranteil aus Deutschland in der grössten Schaffhauser ARA 90%. Schaffhauser ARA reinigen zudem das Abwasser einer weiteren deutschen Gemeinde, drei Gemeinden aus dem Kanton Zürich und vier Gemeinden aus dem Kanton Thurgau. Täglich fallen im Kanton Schaffhausen ca. 100'000 m3 Abwasser an, die gesammelt, transportiert und gereinigt werden müssen. Alle ARA entfernen die organischen Schmutzstoffe, die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor. In den kommenden Jahren werden zwei Schaffhauser ARA mit einer 4. Reinigungsstufe zur Elimination der Mikroverunreinigungen erweitert. 40 bis 50 private Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser von abgelegenen Bauten.
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Materialentnahmestellen
Materialentnahmestellen (Rohstoffabbau) und Verfüllungen im Kanton Schaffhausen.
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Forst Wald
Hinweis auf Waldareal basierend auf der amtlichen Vermessung. Die Waldgrenzen werden im Rahmen von Projekten vom Kantonsforstamt überprüft und vom Amt für Geoinformation nachgeführt, sind jedoch in der Regel nicht rechtsverbindlich.
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Forst Walderschliessung Kehrplatz
Signalisierte Kehrplatz-Standorte im Wald für Holztransportunternehmungen.
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kehrplatz
wendeplatz
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sh.forst.walderschliessung.strassen
Forst Walderschliessung Strassen
Befahrbare Hauptfuhrwege im Waldwegnetz für Holztransportunternehmungen.
wald
erschliessung
befahrbarkeit
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sh.forst.waldfunktionsplan.drittrangfunktion
Forst Waldfunktionsplan Drittrangfunktion
Der Waldfunktionsplan dient der nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Interessen am Wald. Er gibt Auskunft über die Waldfunktionen und deren Gewichtung, definiert die langfristigen Ziele der Walderhaltung und legt die notwendigen Maßnahmen fest.
waldfunktion
drittrang
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sh.forst.waldfunktionsplan.vorrangfunktion
Forst Waldfunktionsplan Vorrangfunktion
Der Waldfunktionsplan dient der nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Interessen am Wald. Er gibt Auskunft über die Waldfunktionen und deren Gewichtung, definiert die langfristigen Ziele der Walderhaltung und legt die notwendigen Maßnahmen fest.
waldfunktion
vorrang
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sh.forst.waldfunktionsplan.zweitrangfunktion
Forst Waldfunktionsplan Zweitrangfunktion
Der Waldfunktionsplan dient der nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Interessen am Wald. Er gibt Auskunft über die Waldfunktionen und deren Gewichtung, definiert die langfristigen Ziele der Walderhaltung und legt die notwendigen Maßnahmen fest.
waldfunktion
zweitrang
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sh.forst.waldfunktionsplanung.vorrangfunktion
Forst Waldfunktionsplanung Vorrangfunktion
Der Waldfunktionsplan dient der nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Interessen am Wald. Er gibt Auskunft über die Waldfunktionen und deren Gewichtung, definiert die langfristigen Ziele der Walderhaltung und legt die notwendigen Maßnahmen fest.
waldfunktionsplanung
vorrang
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sh.forst.waldfunktionsplanung.zweitrangfunktion
Forst Waldfunktionsplanung Zweitrangfunktion
Der Waldfunktionsplan dient der nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Interessen am Wald. Er gibt Auskunft über die Waldfunktionen und deren Gewichtung, definiert die langfristigen Ziele der Walderhaltung und legt die notwendigen Maßnahmen fest.
waldfunktionsplanung
zweitrang
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sh.forst.waldstandortkarte
Forst Waldstandortkarte
Standortskundliche Kartierung:
Abhängig von Klima und Bodeneigenschaften wachsen im Wald charakteristische Pflanzenarten, die in ihrer spezifischen Zusammensetzung Pflanzen- bzw. Waldgesellschaften bilden. Sie entspricht der Baumarten-Mischung, welche sich längerfristig ohne menschlichen Einfluss einstellt. Daraus lässt sich ableiten, welche Baumarten an welchen Standorten besonders wuchsstark und vital sind.
waldstandort
bodeneigenschaft
pflanzen
wald
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sh.gefahrenhinweiskarte.intensitaet.wasser.100
Gefahrenhinweiskarte Intensität Wasser (HQ100)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden. Gefahrenhinweiskarten sind weniger aussagekräftig wie Gefahrenkarten und bilden die Hochwassergefährdung ausserhalb der Siedlungsgebiete ab. Die Gefahrenhinweiskarten wurden 2022 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet und auf die Gefahrenkarten abgestimmt. Nebst den üblichen Hinweisflächen für ein Extremhochwasser (EHQ) wurde zusätzlich eine Intensitätskarte für die Jährlichkeit HQ100 erstellt. Die «Gefahrenhinweiskarte HQ100» unterscheidet die drei Intensitätsstufen schwach, mittel und stark, so dass damit grobe Angaben zur Wassertiefe bzw. Fliessgeschwindigkeit gemacht werden können. Die «Gefahrenhinweiskarte EHQ» macht keine Aussage zur Intensität, sondern unterscheidet lediglich zwischen «betroffen» und «nicht betroffen». Auch die Gefahrenhinweiskarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt und bei Bauvorhaben berücksichtigt werden.
naturgefahren
gefahrenhinweiskarte
hochwasser
intensität
hq100
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sh.gefahrenhinweiskarte.intensitaet.wasser.extremereignis_ehq
Gefahrenhinweiskarte Intensität Wasser Extremereignis EHQ
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden. Gefahrenhinweiskarten sind weniger aussagekräftig wie Gefahrenkarten und bilden die Hochwassergefährdung ausserhalb der Siedlungsgebiete ab. Die Gefahrenhinweiskarten wurden 2022 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet und auf die Gefahrenkarten abgestimmt. Nebst den üblichen Hinweisflächen für ein Extremhochwasser (EHQ) wurde zusätzlich eine Intensitätskarte für die Jährlichkeit HQ100 erstellt. Die «Gefahrenhinweiskarte HQ100» unterscheidet die drei Intensitätsstufen schwach, mittel und stark, so dass damit grobe Angaben zur Wassertiefe bzw. Fliessgeschwindigkeit gemacht werden können. Die «Gefahrenhinweiskarte EHQ» macht keine Aussage zur Intensität, sondern unterscheidet lediglich zwischen «betroffen» und «nicht betroffen». Auch die Gefahrenhinweiskarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt und bei Bauvorhaben berücksichtigt werden.
naturgefahren
gefahrenhinweiskarte
hochwasser
intensität
extremereignis
ehq
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sh.gefahrenkarte.gefahrenkarte.rutsch
Gefahrenkarte Rutsch
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahr
rutsch
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sh.gefahrenkarte.gefahrenkarte.sturz
Gefahrenkarte Sturz
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahrenkarte
gefahr
sturz
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Gefahrenkarte Synthese
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahr
synthese
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Gefahrenkarte Umhüllende
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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umhüllende
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Gefahrenkarte Wasser
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahr
wasser
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Gefahrenkarte Intensität Rutsch 100-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahr
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Gefahrenkarte Intensität Rutsch 300-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von de.n Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet
naturgefahren
gefahr
intensität
rutsch
300-jährlich
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Query
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Gefahrenkarte Intensität Rutsch 30-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahr
intensität
rutsch
30-jährlich
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Gefahrenkarte Intensität Rutsch Extremereignis
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
intensität
rutsch
extremereignis
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Gefahrenkarte Intensität Rutsch permanent
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Intensität Sturz 100-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Intensität Sturz 300-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahr
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300-jährlich
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Gefahrenkarte Intensität Sturz 30-jährlich
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
naturgefahren
gefahr
intensität
sturz
30-jährlich
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Gefahrenkarte Intensität Sturz Extremereignis
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahr
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extremereignis
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sh.gefahrenkarte.intensitaet.wasser.100
Gefahrenkarte Intensität Wasser (HQ100)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Intensität Wasser (HQ300)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Intensität Wasser( HQ30)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Intensität Wasser Extremereignis EHQ
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Perimeter Erhebungsgebiet
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Perimeter Modellierung
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Schutzdefizit Rutschgefahren
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Schutzdefizit Sonderrisiken
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Schutzdefizit Sturzgefahren
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Schutzdefizit Wassergefahren
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
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Gefahrenkarte mobile Schutzmassnahmen
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Schutzwald
Ein Schutzwald gemäss Bundeskriterien ist ein Wald, der ein vom Bund anerkanntes Schadenpotenzial gegen eine bestehende Naturgefahr schützen oder die damit verbundenen Risiken reduzieren kann.
Bei der Abgrenzung des Schutzwaldes werden das Schadenpotenzial (lnfrastrukturanlagen und Gebäude) und die bestehende Naturgefahr (Lawinen, Sturz, Hangmuren und Rutschungen) berücksichtigt.
Die Karte «Schutzwald vor Naturgefahren» umfasst 704 Hektaren Wald. Das entspricht 5.6 % der Waldfläche des Kantons Schaffhausen.
Die Ausscheidung von Schutzwäldern vor Naturgefahren ist behördenverbindlich. Sie findet Eingang im kantonalen Richtplan und in den Waldfunktionsplänen der Gemeinden.
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Gefahrenkarte Wasser Fliessgeschwindigkeit (HQ100)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Wasser Fliessgeschwindigkeit (HQ300)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahr
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Gefahrenkarte Wasser Fliessgeschwindigkeit (HQ30)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Wasser Fliessgeschwindigkeit Extremereignis EHQ
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahr
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Gefahrenkarte Wasser Fliesstiefe (HQ100)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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Gefahrenkarte Wasser Fliesstiefe (HQ300)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahr
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Gefahrenkarte Wasser Fliesstiefe (HQ30)
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
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sh.gefahrenkarte.wasser.fliesstiefe.extremereignis_ehq
Gefahrenkarte Wasser Fliesstiefe Extremereignis EHQ
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetzgebung über den Wald und den Wasserbau verpflichtet, die Naturgefahren zu erfassen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dazu müssen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gefahrenkarten bzw. Gefahrenhinweiskarten erstellt werden.
Gefahrenkarten werden primär innerhalb der Siedlungsgebiete erstellt und bilden die mögliche Gefährdung durch Hochwasser, Sturz- und Rutschprozesse parzellengenau ab. Gefahrenkarten geben Auskunft über die Gefahrenart und Gefahrenstufe (gelb, blau, rot, gelb-weiss-schraffiert), welche eine Kombination aus der Intensitätsstufe (schwach, mittel, stark) und der Eintretenswahrscheinlichkeit (Jährlichkeiten 30, 100, 300, Extremereignis) darstellt. Die Gefahrenkarten müssen von den Gemeinden in der Zonen- und Nutzungsplanung umgesetzt werden und sind als verbindliche Grundlage bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Gefahrenkarten wurden 2017 für das gesamte Kantonsgebiet überarbeitet.
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gefahr
wasser
übersarung
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Query
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Gefahrenkarte Intensität Fulach plus GEP (HQ100)
Die Intensitätskarte Fulach plus GEP ist eine auf der Gefahrenkarte basierenden Hinweisfläche ohne Rechtsgültigkeit. Die Überflutungsflächen und Gewässeraustrittsstellen zeigen die Auswirkungen eines gleichzeitigen 100-jährlichen Hochwasserereignisses der Fulach bzw. Niederschlagereignisses über der Stadt Schaffhausen auf das Güterbahnhofgelände auf. Bei der Ausweisung dieser "Hinweisflächen" wurden - im Gegensatz zur Gefahrenkarte - zusätzlich der Einfluss der versiegelten städtischen Oberflächen sowie der Generelle Entwässerungsplan (GEP) berücksichtig. Die Intensitätskarte unterscheidet 3 Klassen: Schwache, mittlere und starke Intensität. Die Intensitätskarte Fulach plus GEP hat lediglich hinweisenden Charakter, rechtgültig ist nach wie vor die Gefahrenkarte.
gefahrenkarte
wasser
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intensität
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sh.geologie.baugrundklassenkarte.baugrundklasse
Geologie Baugrundklassenkarte Baugrundklasse
Die Karte der Baugrundklassen wurde 2017 auf Basis der Norm SIA 261, Ausgabe 2014, erstellt und anfangs 2018 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Bei der vorliegenden Karte handelt es sich um eine Hinweiskarte, das heisst, sie hat keine rechtliche Verbindlichkeit und ist daher von rein informativem Charakter.
Die Karte der seismischen Baugrundklassen gibt einen groben Überblick, welche Gebiete im Falle eines Erdbebens einen eher günstigen bzw. eher ungünstigen Untergrund aufweisen und ob daher detailliertere Untersuchungen im Falle eines Bauvorhabens notwendig sind. Die Ausscheidung der Baugrundklassen stellt eine Vereinfachung der Untergrundverhältnisse dar und ist aufgrund des Bearbeitungsmassstabes von 1:25'000 nicht parzellenscharf.
Die Karte der Baugrundklassen dient Planern (Geologen, Ingenieuren, Architekten) zur generellen qualitativen Bewertung von Standorteffekten bei Erdbeben und somit als Grundlage für die erdbebengerechte Bemessung von Tragwerken. Die Angaben der Karte sind jeweils standortspezifisch zu überprüfen. Falls lokale geotechnische Untersuchungen Abweichungen von der Baugrundklassenkarte ergeben, sollen die lokalen Befunde für die Dimensionierung der Tragwerke verwendet werden.
geologie
baugrund
klasse
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sh.geologie.baugrundklassenkarte.rutschgebiete
Geologie Baugrundklassenkarte Rutschgebiete
Die Karte der Baugrundklassen wurde 2017 auf Basis der Norm SIA 261, Ausgabe 2014, erstellt und anfangs 2018 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Bei der vorliegenden Karte handelt es sich um eine Hinweiskarte, das heisst, sie hat keine rechtliche Verbindlichkeit und ist daher von rein informativem Charakter.
Die Karte der seismischen Baugrundklassen gibt einen groben Überblick, welche Gebiete im Falle eines Erdbebens einen eher günstigen bzw. eher ungünstigen Untergrund aufweisen und ob daher detailliertere Untersuchungen im Falle eines Bauvorhabens notwendig sind. Die Ausscheidung der Baugrundklassen stellt eine Vereinfachung der Untergrundverhältnisse dar und ist aufgrund des Bearbeitungsmassstabes von 1:25'000 nicht parzellenscharf.
Die Karte der Baugrundklassen dient Planern (Geologen, Ingenieuren, Architekten) zur generellen qualitativen Bewertung von Standorteffekten bei Erdbeben und somit als Grundlage für die erdbebengerechte Bemessung von Tragwerken. Die Angaben der Karte sind jeweils standortspezifisch zu überprüfen. Falls lokale geotechnische Untersuchungen Abweichungen von der Baugrundklassenkarte ergeben, sollen die lokalen Befunde für die Dimensionierung der Tragwerke verwendet werden.
geologie
baugrund
rutschgebiete
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sh.geologie.baugrundklassenkarte.tiefe_schmale_taeler
Geologie Baugrundklassenkarte tiefe schmale Täler
Die Karte der Baugrundklassen wurde 2017 auf Basis der Norm SIA 261, Ausgabe 2014, erstellt und anfangs 2018 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Bei der vorliegenden Karte handelt es sich um eine Hinweiskarte, das heisst, sie hat keine rechtliche Verbindlichkeit und ist daher von rein informativem Charakter.
Die Karte der seismischen Baugrundklassen gibt einen groben Überblick, welche Gebiete im Falle eines Erdbebens einen eher günstigen bzw. eher ungünstigen Untergrund aufweisen und ob daher detailliertere Untersuchungen im Falle eines Bauvorhabens notwendig sind. Die Ausscheidung der Baugrundklassen stellt eine Vereinfachung der Untergrundverhältnisse dar und ist aufgrund des Bearbeitungsmassstabes von 1:25'000 nicht parzellenscharf.
Die Karte der Baugrundklassen dient Planern (Geologen, Ingenieuren, Architekten) zur generellen qualitativen Bewertung von Standorteffekten bei Erdbeben und somit als Grundlage für die erdbebengerechte Bemessung von Tragwerken. Die Angaben der Karte sind jeweils standortspezifisch zu überprüfen. Falls lokale geotechnische Untersuchungen Abweichungen von der Baugrundklassenkarte ergeben, sollen die lokalen Befunde für die Dimensionierung der Tragwerke verwendet werden.
geologie
baugrund
täler
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sh.geologie.felsisohypsen
Geologie Felsisohypsen
Die Felsisohypsen wurden 2017 im Rahmen der Baugrundklassenkartenerstellung ermittelt und basieren auf einem Höhenmodell der Nagra. Sie wurden anfangs 2018 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet.
Die Felsisohypsen sind Höhenlinien und geben die Höhenlage der Felsoberfläche in m über Meer an. Der Abstand zwischen den Isohypsen (Äquidistanz) beträgt 10 m. Die Karte wurde aufgrund von Bohrdaten modelliert, die Genauigkeit kann daher - abhängig von der Güte und Dichte der Bohrdaten - stark variieren. Die Daten verbinden die Punkte gleicher Höhe und werden als Linien dargestellt.
Die Felsisohypsen sind einerseits eine wichtige Grundlage zur Erstellung der seismischen Baugrundklassenkarte, um die Mächtigkeit der Lockergesteine (Flurabstand) bestimmen zu können, andererseits dienen sie bei Bohr- oder Bauprojekten der Einschätzung des Untergrunds.
geologie
fels
isohypsen
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sh.geologie.felsueberdeckungskarte
Geologie Felsüberdeckungskarte
Die Felsüberdeckungskarte wurde 2017 im Rahmen der Baugrundklassenkartenerstellung erstellt und basiert auf den Felsisohypsen und dem Geländeoberflächenmodell. Sie wurde anfangs 2018 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet.
Die Felsüberdeckungskarte gibt den Abstand zwischen Fels- und Erdoberfläche an und damit die Mächtigkeit der sog. Lockergesteine, die sich über dem Felsuntergrund befinden. Die Mächtigkeit wird als Flächen (Polygone) dargestellt und in 5 Klassen unterteilt: bis 1 m, >1-5 m, >5-20 m, >20-50 m und >50 m.
Die Felsüberdeckungskarte ist einerseits eine wichtige Grundlage zur Erstellung der seismischen Baugrundklassenkarte, andererseits dient sie bei Bohr- oder Bauprojekten der Einschätzung des Untergrunds.
geologie
fels
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sh.geologie.karstgebiete
Karstgebiete
Im Kanton Schaffhausen wurden die oberflächennahen Kalkgesteinsformationen des Oberjuras (Malm) als "Karstgebiete" ausgeschieden, da diese oftmals verkarstet sind. Unter Karst versteht man kalkige Gesteinsschichten, die aufgrund von Verwitterung und tektonischen Prozessen Spalten, Höhlen und Klüfte aufweisen, die dadurch Grundwasser führen können.
karstgebiete
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sh.gewaesser.gewaessernetz
Gewässernetz
Das Gewässernetz des Kantons Schaffhausen wird fortlaufend in Zusammenarbeit mit dem Amt für Geoinformation aktualisiert.
Das Gewässernetz beinhaltet die Fliessgewässer 1., 2. und 3. Klasse, deren Namen und Nummer. Bei der Darstellung wird zwischen offen sowie eingedolt fliessenden Abschnitten unterschieden. Die Daten bilden die Gewässerachsen ab und werden als Linien dargestellt.
Das Gewässernetz bildet die Grundlage für verschiedene weitere planerische Festlegungen wie zum Beispiel Naturgefahrenflächen oder Gewässerräume.
gewässer
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sh.gewaesser.gewaesserraum
Gewässerraum
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, den sogenannten Gewässerraum auszuscheiden. Der Gewässerraum ist ein Korridor entlang der Gewässer, in dem neue Bauten und Anlagen im Grundsatz unzulässig sind und die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt ist. Die Schaffhauser Gemeinden müssen den Gewässerraum bis zum 31. Dezember 2018 festlegen, und zwar in Abhängigkeit von der Gewässerbreite (Art. 41a GSchV).
Dort wo der Gewässerraum noch nicht ausgeschieden worden ist, gelten die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung, wonach ein beidseitiger Uferstreifen von definierter Breite von Bauten und Anlagen freizuhalten ist. Die Bewilligungsbehörden dürfen gemäss Art. 41c GSchV innerhalb dieses Übergangs-Gewässerraums standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen bewilligen. Dieser Übergangs-Gewässerraum ist bei sämtlichen Planungen und Bauvorhaben zu berücksichtigen resp. einzuhalten.
gewässerraum
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sh.gewaesser.gewaesserraum_nach_uebergangsbestimmung
Gewässerraum nach Übergangsbestimmung
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, den sogenannten Gewässerraum auszuscheiden. Der Gewässerraum ist ein Korridor entlang der Gewässer, in dem neue Bauten und Anlagen im Grundsatz unzulässig sind und die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt ist. Die Schaffhauser Gemeinden müssen den Gewässerraum bis zum 31. Dezember 2018 festlegen, und zwar in Abhängigkeit von der Gewässerbreite (Art. 41a GSchV).
Dort wo der Gewässerraum noch nicht ausgeschieden worden ist, gelten die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung, wonach ein beidseitiger Uferstreifen von definierter Breite von Bauten und Anlagen freizuhalten ist. Die Bewilligungsbehörden dürfen gemäss Art. 41c GSchV innerhalb dieses Übergangs-Gewässerraums standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen bewilligen. Dieser Übergangs-Gewässerraum ist bei sämtlichen Planungen und Bauvorhaben zu berücksichtigen resp. einzuhalten.
Der Gewässerraum nach Übergangsbestimmungen wurde letztmals im Februar 2019 in Zusammenarbeit mit dem Amt für Geoinformation überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
gewässeraum
übergangsbestimmung
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Gewässer Ökomorphologie
Die Ökomorphologie stellt die aktuelle Naturnähe der Fliessgewässer im Kanton Schaffhausen dar. Die einzelnen Gewässerabschnitte wurden anhand der strukturellen Merkmalen Sohlenbreite, Wasserspiegelvariabilität, Verbauung der Sohle und des Böschungsfusses sowie der Breite des Uferbereichs beurteilt und klassiert. Die Ergebnisse werden als Linien dargestellt und unterscheiden fünf Klassen: natürlich/naturnah, wenig beeinträchtigt, stark beeinträchtigt, naturfremd/künstlich, eingedolt
ökomorphologie
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sh.gewaesser.revitalisierungsplanung
Revitalisierungsplanung Gewässer
Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone zur Revitalisierung von Gewässern in schlechtem Zustand. Dazu müssen sie vorgängig eine strategische Revitalisierungsplanung ausarbeiten und den Nutzen einer Revitalisierung untersuchen. Im Rahmen der Planung von 2014 wurden alle Fliessgewässer gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Umwelt beurteilt und in die Kategorien "geringer, mittlerer oder grosser Nutzen" eingestuft. Gemäss aktueller Revitalisierungsplanung muss der Kanton Schaffhausen in den kommenden 80 Jahren Fliessgewässerabschnitte von rund 40 km bzw. 10 km in den nächsten 20 Jahren (2014 - 2034) revitalisieren. Priorisiert wurden dabei Gewässerabschnitte, deren Revitalisierung einen mittleren oder hohen Nutzen für die Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand aufweisen. In der ersten 20-Jahresplanung wurden zusammen mit den Gemeinden 45 Gewässerabschnitte mit 1. Prioriät und einer Gesamtlänge von rund 14 km festgelegt.
revitalisierungsplanung
gewässer
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sh.gewaesserschutzkarte.anreicherungsanlage
Gewässerschutzkarte Anreicherungsanlage
Anlage zur Anreicherung von Grundwasser, im Kanton Schaffhausen existiert lediglich eine. In diesem Fall keine Anlage im eigentlichen Sinne, sondern eine natürliche Wiese in Muldenlage, die der Versickerung von Wasser aus dem Wutachkanal dient, um die Grundwassermenge künstlich zu erhöhen und dadurch die lokale Trinkwasserversorgung sicher zu stellen.
gewässerschutzkarte
grundwasser
anreicherungsanlage
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8.413383 47.705572
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sh.gewaesserschutzkarte.fassungsbrunnen
Gewässerschutzkarte Fassungsbrunnen
Das Thema "Fassungsbrunnen" zeigt den ungefähren Standort der Förderanlage der bewilligten Grundwasserentnahmen an. Das Zusatzattribut "Zweck" unterscheidet Trinkwasser, Brauchwasser, thermische Nutzungen oder Notwasserversorgungen, das Attribut "Konzessionsmenge" gibt die maximale Förderrate an. Die Datenpunkte werden laufend aktualisiert.
gewässerschutzkarte
grundwasser
fassungsbrunnen
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Query
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Gewässerschutzkarte Quellen
Der Quellenkataster wurde 2018 letztmals überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht. Quellen sind gefasste oder ungefasste Austrittstellen von Grundwasser an der Erdoberfläche. Das Zusatzattribute "Zweck gibt Auskunft über deren Nutzung (Bsp. Trinkwasser), das Attribut "Quelltyp" über die Art des Austritts (Bsp. Hangaustritt). Der Quellenkataster wird rund alle zehn Jahre überarbeitet.
gewässerschutzkarte
grundwasser
quellen
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Query
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sh.gewaesserschutzkarte.rueckgabebrunnen
Gewässerschutzkarte, Rückgabebrunnen
Das Thema "Rückgabebrunnen" zeigt den ungefähren Standort der Rückgabeanlage der bewilligten Grundwasserwärmenutzungen an. Das Zusatzattribut "Typ" unterscheidet Versickerungsanlagen und Schluckbrunnen. Die Datenpunkte werden laufend aktualisiert.
gewässerschutzkarte
grundwasser
rückgabebrunnen
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sh.hoehen.hoehenkurven_10m
Höhenkurven 10 m
Die Höhenkurven sind über den ganzen Kanton Schaffhausen verfügbar. Verfügbare Äquidistanzen zwischen den Höhenkurven sind 1.0 m. Die Höhenkurven werden mit Liniengeometrie samt Höhenattribut geliefert.
Als Berechnungsgrundlage dient das swissSURFACE 3D der swisstopo basierend auf Laserscanning-Daten aus der Befliegung vom 2018.
höhenkurven
äquidistanz
10 m
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Höhenkurven 1 m
Die Höhenkurven sind über den ganzen Kanton Schaffhausen verfügbar. Verfügbare Äquidistanzen zwischen den Höhenkurven sind 1.0 m. Die Höhenkurven werden mit Liniengeometrie samt Höhenattribut geliefert.
Als Berechnungsgrundlage dient das swissSURFACE 3D der swisstopo basierend auf Laserscanning-Daten aus der Befliegung vom 2018.
höhenkurven
äquidistanz
1 m
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Query
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sh.hoehen.hoehenkurven_50m
Höhenkurven 50 m
Die Höhenkurven sind über den ganzen Kanton Schaffhausen verfügbar. Verfügbare Äquidistanzen zwischen den Höhenkurven sind 1.0 m. Die Höhenkurven werden mit Liniengeometrie samt Höhenattribut geliefert.
Als Berechnungsgrundlage dient das swissSURFACE 3D der swisstopo basierend auf Laserscanning-Daten aus der Befliegung vom 2018.
höhenkurven
äquidistanz
50 m
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Query
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sh.hoehen.hoehenkurvenpos
Höhenkurvenkote
Die Höhenkurven sind über den ganzen Kanton Schaffhausen verfügbar. Verfügbare Äquidistanzen zwischen den Höhenkurven sind 1.0 m. Die Höhenkurven werden mit Liniengeometrie samt Höhenattribut geliefert.
Als Berechnungsgrundlage dient das swissSURFACE 3D der swisstopo basierend auf Laserscanning-Daten aus der Befliegung vom 2018.
höhenkurven
kote
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Query
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sh.landwirtschaft.ausschlussgebiete_speziallandwirtschaftszone
Ausschlussgebiete Speziallandwirtschaftszonen
"Speziallandwirtschaftszonen gemäss Raumplanungsgesetz ermöglichen landwirtschaftliche Nutzungen, die in der normalen Landwirtschaftszone nicht umsetzbar wären (Art. 16a Abs. 3). Damit sollen der Landwirtschaft grössere bodenunabhängige Produktionsanlagen für Pflanzen und Tiere ermöglicht werden. Dies sind rechtlich gesehen jene Fälle, wo Bauten und Anlagen und ihre geplante Nutzung über die sogenannte innere Aufstockung hinausgehen.
Speziallandwirtschaftszonen dürfen gemäss kantonalem Richtplan in folgenden sieben Ausschlussgebieten nicht ausgeschieden werden (Richtplan-Kap. 1-1-1/6):
- in national geschützten Landschaften ausserhalb der Bauzone (BLN-Gebiete)
- in schützenswerten Landschaften von kantonaler Bedeutung, ausgenommen in der Nähe eines bestehenden Betriebes
- in Zonen sowie bei Objekten von kantonaler und nationaler Bedeutung
- in Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung (TWW-Vorranggebiete)
- in Wasser- und Zugvogelreservaten
- in Grundwasserschutzzonen S1-S3 (planerischer Gewässerschutz in Kraft)
- in Materialabbaugebieten;
- in Freihaltegebieten (gemäss kommunaler Nutzungsplanung)
- in Bauentwicklungsgebieten und Reservezonen (gemäss kommunaler Nutzungsplanung)
Die Ausschlussgebiete stellen ein Orientierungsrahmen dar und sind nicht parzellenscharf abgebildet."
ausschlussgebiete
landwirtschaft
raumplanung
nutzungsungsplanung
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
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sh.landwirtschaft.bienenstandorte
Bienenstandorte
Der Datensatz umfasst alle Bienenstände mit Imker im Kanton Schaffhausen sowie angrenzende vom Kanton Zürich und der deutschen Enklave Büsingen.
Zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten ist das Wissen über den genauen Standort der Bienenstände von zentraler Bedeutung.
bienen
EPSG:2056
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Query
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Rebbaukataster
Der Rebbaukataster umfasst alle Grundstücke, die mit Reben bepflanzt sind oder auf denen Reben angepflanzt werden dürfen. Er unterscheidet nicht zwischen bestockten und unbestockten Flächen. Die Daten basieren auf dem minimalen Geodatenmodell (MGDM) des Bundes mit Erweiterungen des Kantons Schaffhausen. Die Erweiterung unterscheidet zusätzlich nach Zonentyp Eventualzone, Weinerzeugnisse und Tafeltrauben.
reben
rebbau
EPSG:2056
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Query
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sh.landwirtschaft.reben.weinbezeichnungen
Weinbezeichnungen
Im Weinbau wird mit dem Begriff Weinbezeichnung (auch Reblage genannt) ein geographisch abgegrenztes Gebiet (wie Gemeinde oder Ortsteil) bezeichnet. Die Weinbezeichnung kann auf der Weinetikette vermerkt werden.
weinbezeichnung
reben
rebbau
reblage
EPSG:2056
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Query
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sh.landwirtschaft.vernetzungsprojekte
Vernetzungsprojekte
Die Ziele der Vernetzungsprojekte sind die landschaftstypische Lebensraumvielfalt und die Vernetzung der verschiedenen Lebensräume auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Kanton Schaffhausen zu fördern.
vernetzung
ökologie
landwirtschaft
EPSG:2056
EPSG:21781
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Query
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Leitungskataster Zuständigkeiten
Auflistung aller bekannten zuständigen Stellen für alle Medien des Leitungskatasters im Kanton Schaffhausen.
lk
leitungskataster
abwasser
wasser
strom
kommunikation
elektrizität
EPSG:2056
EPSG:21781
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Query
8.402021 47.548872
8.880106 47.809906
sh.naturschutzinventar.gemeinde.flaeche
Naturschutzinventar Gemeinde Fläche
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.402021 47.548878
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sh.naturschutzinventar.gemeinde.inarbeit
Naturschutzinventar Gemeinde Fläche in Arbeit
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
EPSG:2056
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Query
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sh.naturschutzinventar.gemeinde.linie
Naturschutzinventar Gemeinde Linie
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
EPSG:2056
EPSG:21781
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Query
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sh.naturschutzinventar.gemeinde.punkt
Naturschutzinventar Gemeinde Punkt
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
EPSG:2056
EPSG:21781
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sh.naturschutzinventar.kanton.flaeche
Naturschutzinventar Kanton Fläche
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
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sh.naturschutzinventar.kanton.punkt
Naturschutzinventar Kanton Punkt
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare wurde 2017-18 auf Basis der bestehenden kommunalen und kantonalen Naturschutzinventare digital erstellt und Anfangs 2019 im GIS Schaffhausen aufgeschaltet. Im vorliegenden Grundlagenplan werden im Grundsatz die rechtsgültigen und somit behördenverbindlichen Inventare abgebildet, ausser bei Gemeinden, von denen Vorprüfungen vorliegen.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare gibt einen Überblick über die Inventarobjekte und -zonen im Kanton Schaffhausen. Es werden alle Objekte (gemäss Art. 8 NHG SH) und Zonen (gemäss Art. 7 NHG SH) der kommunalen und des kantonalen Naturschutzinventars (gemäss Art. 6, 6a NHG SH) abgebildet. Unter den kantonalen Inventarinhalten werden ebenfalls die Richtplanobjekte aufgeführt. Die Objekte und Zonen sind einem von 8 Lebensraumtypen zugeordnet (Trockenstandorte, Gewässer & Feuchtgebiete, Bestockung, Geotope, Landschaften, Spezifische Lebensräume oder weitere Objekte). Dem zugrunde liegt ein einheitliches kantonales Daten- und Darstellungsmodell.
Die Grundlagenkarte der Naturschutzinventare dient Gemeinden, Planern und Organisationen zur Abwägung von Bauvorhaben. Gemeinden erhalten einen Überblick, was bei der nächsten Zonenplanrevision zu berücksichtigen ist.
naturschutz
richtplan
inventar
lebensraum
nhg
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.42069 47.660578
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https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/beb7ca05-9927-4ed5-9a07-66d0dc174fd9
sh.naturschutzinventar.kanton.wildtierkorridore
Wildtierkorridore von regionaler Bedeutung
Mobilität ist für Wildtiere lebenswichtig. Sie ermöglicht den genetischen Austausch zwischen den verschiedenen Populationen und die saisonalen Wanderungen einzelner Populationen in ihren Lebensraum oder zwischen disjunkten Teillebensräumen. Die Lebensräume für wild lebende Tiere werden enger und häufiger fragmentiert. Insbesondere stark befahrene Strassen, Bahntrassen und kanalisierte Fliessgewässer stellen für viele Wildtiere nahezu unüberwindbare Barrieren dar. Dadurch werden Lebensräume lokaler Populationen zerschnitten und traditionelle Fernwechsel unterbunden. Um überleben zu können, sind viele Tierarten auf eine Verbindung und einen Austausch mit anderen Populationen angewiesen.
Die im Richtplan ausgeschiedenen Wildtierkorridore von regionaler Bedeutung bezeichnen Korridore, bei welchen der Zustand verbessert und die Durchgängigkeit auf regionaler Ebene sichergestellt werden soll. Der Kanton und die Gemeinden berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgabe die im Richtplan ausgewiesenen Wildtierkorridore. Für alle Gebiete mit Wildtierpassagen ist die Durchgängigkeit für die entsprechenden Tiergruppen sicherzustellen. Intakte Korridore sind zu erhalten.
Die im Kantonalen Richtplan 2015 ausgeschiedenen Wildtierkorridore von regionaler Bedeutung stehen als Planungsinstrument zur Verfügung.
wildtierkorridor
korridor
wild
wildtier
amphibien
reptilien
fledermäuse
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.419768 47.575944
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sh.neophyten.neophyten_bekaempft
Neobiota Neophyten bekämpft
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa eingeführt wurden und sich hier unkontrolliert verbreiten. Auch im Kanton Schaffhausen breitet sich eine Vielzahl von Neophyten aus, die z.T. erhebliche gesundheitliche, ökologische und wirtschaftliche Schäden verursachen.
Im Kanton Schaffhausen stehen momentan folgende Neophyten im Vordergrund:
Aufrechte Ambrosie, Drüsiges Springkraut, Einjähriges Berufskraut, Kanadische und Späte Goldrute, Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Sommerflieder.
Dargestellt werden zudem die Standorte, an welchen bereits eine Art bekämpft wurde.
neobiota
neophyten
invasiv
pflanze
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
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https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/ddc3ef26-1f0b-4f95-a1c9-ff20465a3c05
sh.neophyten.neophyten
Neobiota Neophyten in Bekämpfung
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa eingeführt wurden und sich hier unkontrolliert verbreiten. Auch im Kanton Schaffhausen breitet sich eine Vielzahl von Neophyten aus, die z.T. erhebliche gesundheitliche, ökologische und wirtschaftliche Schäden verursachen.
Im Kanton Schaffhausen stehen momentan folgende Neophyten im Vordergrund:
Aufrechte Ambrosie, Drüsiges Springkraut, Einjähriges Berufskraut, Kanadische und Späte Goldrute, Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Sommerflieder.
Dargestellt werden zudem die Standorte, an welchen bereits eine Art bekämpft wurde.
neobiota
neophyten
invasiv
pflanzen
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.404719 47.563121
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sh.nutzungsplanung.projektiert.flaeche
Nutzungsplanung projektierte Fläche
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
projektiert
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.462352 47.650693
8.878541 47.785442
https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/23bdd982-a057-4137-bbb6-add2644993cc
sh.nutzungsplanung.projektiert.linie
Nutzungsplanung projektierte Linie
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
projektiert
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.557139 47.685181
8.722075 47.801341
https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/23bdd982-a057-4137-bbb6-add2644993cc
sh.nutzungsplanung.projektiert.objekt
Nutzungsplanung projektierte Objekte
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
projektiert
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.658632 47.733427
8.663191 47.743521
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sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.baugebiet
Nutzungsplanung Baugebiet
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
baugebiet
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.40202 47.548872
8.880107 47.809907
https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/23bdd982-a057-4137-bbb6-add2644993cc
sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.erschliessungsstand
Nutzungsplanung Erschliessungsstand
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
erschliessungsstand
EPSG:2056
EPSG:21781
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Query
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sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.grundnutzung
Nutzungsplanung Grundnutzung
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
grundnutzung
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.40202 47.548872
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https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/23bdd982-a057-4137-bbb6-add2644993cc
sh.richtplan.landschaft.ausgangslage
Richtplan Landschaft Ausgangslage
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
landschaft
ausgangslage
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.403174 47.54957
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sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.linenbezogene_festlegung
Nutzungsplanung Linienbezogene Festlegung
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.402174 47.554182
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https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/23bdd982-a057-4137-bbb6-add2644993cc
sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.objektbezogene_festlegung
Nutzungsplanung Objektbezogene Festlegung
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.410391 47.554277
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sh.nutzungsplanung.rechtsgueltig.ueberlagernde_nutzung
Nutzungsplanung Überlagernde Nutzung
Gemeindeweise Geodatensätze der Zonenpläne der Gemeinden (Massstab meistens 1:5'000). Umfasst die Ebenen Grundnutzungszonen und überlagernde Zonen, sowie im weiteren Sinne auch Zonenplangrenzen.
Die grundeigentümerverbindliche Festsetzung der Nutzung des Bodens ist Aufgabe der Gemeinde. Die Nutzungsplanung besteht aus Zonenplan und Bauvorschriften (Bauordnung). Auskünfte über die Nutzungsplanung erteilen die Gemeinden.
Grundlagen:
Zu den ständigen Aufgaben der Raumplanung gehört die Beobachtung der Raumentwicklung. Dazu gehören u.v.a. Informationen über:
- den Stand der Erschliessung der Bauzonen
- Stand der Überbauung in den Bauzonen
- Bauten ausserhalb der Bauzonen
- Fruchtfolgeflächen
- Änderung von Infrastrukturen (Strasse, Schiene, Versorgung, Entsorgung, öffentl. Bauten usw.)
- Schutzobjekte und -zonen
Für die Nachführung des Grundlagen-Inhaltes sind die jeweiligen Fachstellen zuständig.
raumplanung
nutzungsplanung
zonenplan
überlagernde
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
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sh.richtplan.siedlung.ausgangslage
Richtplan Siedlung Ausgangslage
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
siedlung
ausgangslage
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
8.423181 47.565894
8.879739 47.796248
https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/metadata/396f1dad-d745-46f3-9e70-b53e5b943ce6
sh.richtplan.landschaft.flaeche
Richtplan Landschaft Fläche
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
landschaft
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Richtplan Landschaft Punkt
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
landschaft
EPSG:2056
EPSG:21781
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Richtplan öffentliche Bauten und Anlagen
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
öffentliche
bauten
anlagen
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Richtplan Siedlung Linie
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
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richtplan
siedlung
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Richtplan Siedlung Punkt
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
siedlung
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Strassenrichtplan betrieblicher Unterhalt
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
strassenrichtplan
strassen
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Strassenrichtplan Funktion bestehend
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
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Strassenrichtplan Eigentum
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
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Strassenrichtplan Ortstafeln
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
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Strassenrichtplan Funktion projektiert
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
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Strassenrichtplan baulicher Unterhalt
Im Datensatz des Strassenrichtplans des Kantons Schaffhausen sind die Funktionen der einzelnen Strassen und Wege auf kantonaler wie kommunaler Ebene abgebildet; der Inhalt ist behördenverbindlich. Gemäss heute gültigem Strassengesetz (Art. 27) sind die jeweiligen Richtpläne alle 10 Jahre zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die Gemeinden können optional das Eigentum sowie den baulichen und betrieblichen Unterhalt des Strassen- und Wegnetzes (Zuständigkeiten) zusätzlich abbilden.
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strassen
unterhalt
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Richtplan Ver- und Entsorgung Fläche
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
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Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
versorgung
entsorgung
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Richtplan Ver- und Entsorgung Linie
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
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Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
versorgung
entsorgung
EPSG:2056
EPSG:21781
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Richtplan Ver- und Entsorgung Punkt
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
versorgung
entsorgung
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Richtplan Verkehr Linie
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
verkehr
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Richtplan Verkehr Punkt
Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen.
Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein.
Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B.
Materialabbaukonzept
Landschaftsschutzkonzept
Gefahrenkarte
raumplanung
richtplan
verkehr
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sh.risikokataster.chemie.betrieb
Risikokataster Chemie Betrieb
Der Risikokataster gibt eine Übersicht über alle Anlagen im Kanton Schaffhausen, die der Störfallverordnung gemäss Art. 1 [SR 814.012, StFV] unterstehen. Die sogenannten Konsultationsbereiche um risikorelevante Anlagen dienen der Koordination der Raumplanung mit der Störfallvorsorge gemäss Art. 11a StFV.
störfallverordnung
betriebe
chemie
risiko
gefahr
StFV
konsultationsbereich
EPSG:2056
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Query
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sh.risikokataster.chemie.konsultationsbereich
Risikokataster Chemie Konsultationsbereich
Der Risikokataster gibt eine Übersicht über alle Anlagen im Kanton Schaffhausen, die der Störfallverordnung gemäss Art. 1 [SR 814.012, StFV] unterstehen. Die sogenannten Konsultationsbereiche um risikorelevante Anlagen dienen der Koordination der Raumplanung mit der Störfallvorsorge gemäss Art. 11a StFV.
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chemie
risiko
gefahr
stfv
konsultationsbereich
betriebe
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sh.umwelt.grundwasser.deckschicht
Grundwasser Deckschicht
Die Deckschicht zeigt die ungefähre Ausdehnung von feinkörnigen, schlecht durchlässigen Schichten im Bereich der nutzbaren Grundwasservorkommen auf. Diese Schichten sind mehrere Meter mächtig und schützen das Grundwasser vor einsickernden Verunreinigungen. In diesen Gebieten gibt es Bohreinschränkungen, um die Deckschicht nicht zu verletzen.
umwelt
grundwasser
deckschicht
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Query
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sh.umwelt.grundwasser.flurabstand
Grundwasser Flurabstand
Die Flurabstandskarte basiert auf der Grundwasserkarte und wurde 2017 letztmals überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht.
Als Flurabstand wird der vertikale Abstand zwischen der Erdoberfläche und dem mittleren Grundwasserspiegel bezeichnet. Der Abstand wird als Flächen (Polygone) dargestellt und in 5 Klassen unterteilt: >0-2 m, >2-4 m, >4-10 m, >10-15 m und über 15 m Abstand. Die Flächen wurden nur in Gebieten mit nutzbaren Grundwasservorkommen ausgeschieden.
Kenntnisse über den Flurabstand sind beispielsweise bei der Planung von Bauprojekten wichtig, wenn es darum geht abzuschätzen, ob bei Untergeschossen mit Grundwasser zu rechnen ist oder nicht.
umwelt
grundwasser
flurabstand
EPSG:2056
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Query
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sh.umwelt.grundwasser.grundwasserleiter
Grundwasser Grundwasserleiter
Die Grundwasserkarte wurde 2023 überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die Mächtigkeiten beziehen sich auf den wassergesättigten Teil eines Grundwasserleiters und geben dessen ungefähren Höhenbereich ab Grundwasserstauer an: Die Mächtigkeiten werden als Flächen (Polygone) dargestellt und in 4 Klassen unterteilt: gering (0-2 m), mittel (2-10 m), gross (10-20 m) und sehr gross (über 20 m). Zudem beinhaltet der Datensatz Angaben zu den Druckverhältnissen sowie zu vorhandenen Grundwasser-Stockwerken und deren Lage.
umwelt
grundwasser
grundwasserleiter
EPSG:2056
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Query
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sh.umwelt.grundwasser.isohypsen
Grundwasser Isohypsen
Die Grundwasserkarte inklusive Isohypsen wurde 2016 letztmals überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die Grundwasserisohypsen sind Höhenlinien und geben die Höhenlage des mittleren Grundwasserspiegels in m über Meer an. Der Abstand zwischen den Isohypsen (Äquidistanz) beträgt je nach Grundwasserleiter 1, 5 oder 10 m. Die Karte wurde aufgrund von Messdaten modelliert, die Genauigkeit kann daher - abhängig von der Güte und Dichte der Messwerte - stark variieren. Die Daten verbinden die Punkte gleicher Höhe und werden als Linien dargestellt. Die Grundwasserisohypsen bzw. Messwerte sind einerseits eine wichtige Grundlage zur Erstellung Grundwasserkarte, andererseits können damit Grundwassermächtigkeit und Flurabstand bestimmt werden, wodurch die Grundwasserverhältnisse bei Bohr- oder Bauprojekten eingeschätzt werden können.
umwelt
grundwasser
isohypsen
EPSG:2056
EPSG:21781
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Query
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sh.umwelt.grundwasser.quellhorizont
Grundwasser Quellhorizonte
Ein Quellhorizont ist eine an die Erdoberfläche reichende, wasserstauende Schicht, längs derer mehrere Quellen austreten. Der Verlauf beschreibt die Lage des Quellhorizontes als Linie.
umwelt
grundwasser
quellhorizonte
EPSG:2056
EPSG:21781
EPSG:4326
Query
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sh.umwelt.grundwasser.wasserscheide
Grundwasser Wasserscheide
Die Grundwasserkarte wurde 2016 letztmals überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Die zwei, im Kanton Schaffhausen belegten Wasserscheiden wurden letztmals 2015 bearbeitet. Wasserscheiden sind Schwellen (Linien) im Untergrund und bilden die natürliche Grenze zwischen zwei benachbarten Grundwasser-Einzugsgebieten. Der Schwerkraft folgend, fliesst das Grundwasser auf der einen Seite der Wasserscheidenlinie in eine Richtung und auf der anderen Seite in die entgegengesetzte Richtung. Die Grundwasserscheiden bzw. die Grundwasserfliessrichtungen sind einerseits eine wichtige Grundlage zur Ergänzung der Grundwasserkarte, andererseits sind sie wichtig fürs Verständnis bei komplexen Grundwassersystemen.
umwelt
grundwasser
wasserscheide
EPSG:2056
EPSG:21781
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Query
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Individualverkehr Kanton Schaffhausen
Aufteilung der Kantonsstrassenachsen nach Strassentyp.
Individualverkehr
strassen
EPSG:2056
EPSG:21781
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Query
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Langsamverkehr Mountainbikerouten
Der Datensatz bildet das Netz der Mountainbikerouten ab.
individualverkehr
mountain
bike
route
EPSG:2056
EPSG:21781
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Query
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sh.verkehr.individual.netzbelastung
Individualverkehr Netzbelastung
Die «Netzbelastung» stellt das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV, alle Wochentage Montag-Sonntag) im motorisierten Individualverkehr (MIV) auf einem Streckenabschnitt dar. Die Netzbelastung ist abhängig vom Ausbaustandard (und damit der Streckenkapazität) sowie der Strassennutzung (und damit der Streckenauslastung). In der Netzbelastung spiegeln sich daher die Netzhierarchie von Nationalstrassen (Autobahnen), Kantonsstrassen und Gemeindestrassen sowie das Routenwahlverhalten der Verkehrsteilnehmer wieder.
Das Erhebungsjahr ist das Jahr, in dem der DTV zuletzt gemessen wurde. Der angegebenen und dargestellte DTV-Wert wurde für das gültige Jahr vom Erhebungsjahr aus hochgerechnet.
netzbelastung
verkehr
autos
verkehr
anzahl
durchfahrten
zählung
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sh.verkehr.individual.skatingrouten
Langsamverkehr Skatingrouten
Informationen über das Skatingroutennetz im Kanton Schaffhausen.
langsamverkehr
skating
rollschuh
inline
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sh.verkehr.individual.velowege
Langsamverkehr Velowege
Der Datensatz enthält Informationen über das Velowegnetz, die Beschaffenheid der Belagsoberfläche und Führungsart des Verkehrs.
langsamverkehr
velo
individual
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sh.verkehr.individual.velowege.geplant
Langsamverkehr Velowege geplant
Der Datensatz enthält Informationen über das geplante Velowegnetz, die Beschaffenheid der Belagsoberfläche und Führungsart des Verkehrs.
langsamverkehr
velo
individual
geplant
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sh.verkehr.individual.versorgungsrouten.route
Individualverkehr Betriebliche kant. Versorgungsrouten
Die betriebliche kantonale Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte (ATR) dienen der Erschliessung von Kraft- und Unterwerken der Elektrizitätswirtschaft, die für die Landesversorgung von Bedeutung sind.
Versorgungsrouten
Kraftwerk
Unterwerk
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sh.verkehr.individual.versorgungsrouten.standorte
Individualverkehr Betriebliche kant. Versorgungsstandorte
Die betriebliche kantonale Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte (ATR) dienen der Erschliessung von Kraft- und Unterwerken der Elektrizitätswirtschaft, die für die Landesversorgung von Bedeutung sind.
Versorgungsrouten
Kraftwerk
Unterwerk
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sh.verkehr.individual.wanderwege
Langsamverkehr Wanderwege
Der Datensatz enthält Informationen über das Wanderwegnetz des Kantons Schaffhausen. Es beschreibt u.a. die Beschaffenheit der Belagsoberfläche.
wanderwege
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sh.verkehr.individual.wanderwege.geplant
Langsamverkehr Wanderwege geplant
Der Datensatz enthält Informationen über das geplante Wanderwegnetz des Kantons Schaffhausen. Es beschreibt u.a. die Beschaffenheit der Belagsoberfläche.
wanderwege
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sh.verkehr.individual.zaehlstellen.motorfahrzeug
Individualverkehr Zählstellen Motorfahrzeug
Verkehrsmessungen (auch Verkehrszählungen) dienen der Ermittlung der Anzahl Fahrzeuge, die einen Strassenquerschnitt in einem bestimmten Zeitraum passieren. Verkehrsmessstellen können dauerhaft oder periodisch betrieben werden. Je nach Ausstattung bzw. Erfassungstechnologie (bspw. Radar, Detektionsschlaufen) können bis zu zehn verschiedene Fahrzeugklassen unterschieden werden. Die ermittelten Daten sind Grundlage für betriebliche und strategische Verkehrsplanungen.
individualverkehr
messstellen
verkehrszählung
motorfahrzeuge
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sh.verkehr.individual.zaehlstellen.velo
Individualverkehr Zählstellen Velo
Verkehrsmessungen (auch Verkehrszählungen) dienen der Ermittlung der Anzahl Fahrzeuge, die einen Strassenquerschnitt in einem bestimmten Zeitraum passieren. Verkehrsmessstellen können dauerhaft oder periodisch betrieben werden. Je nach Ausstattung bzw. Erfassungstechnologie (bspw. Radar, Detektionsschlaufen) können bis zu zehn verschiedene Fahrzeugklassen unterschieden werden. Die ermittelten Daten sind Grundlage für betriebliche und strategische Verkehrsplanungen.
individualverkehr
messstellen
verkehrszählung
velo
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Query
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sh.verkehr.rettungsachsen.achsen
Verkehr Rettungsachsen
Rettungsachsen sind definierte Routen auf dem kantonalen Strassennetz, die im Krisenfall (z.B. bei Erdbeben) mit höchster Priorität offen gehalten werden müssen.
Die Infrastruktur der Rettungsachsen sind baulich so zu gestalten (z.B. Erdbebensicherheit), dass Verkehrsunterbrüche möglichst gering gehalten werden.
verkehr
rettung
krise
individual
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sh.verkehr.rettungsachsen.bruecken
Verkehr Rettungsachsen Brücken
Rettungsachsen sind definierte Routen auf dem kantonalen Strassennetz, die im Krisenfall (z.B. bei Erdbeben) mit höchster Priorität offen gehalten werden müssen.
Die Infrastruktur der Rettungsachsen sind baulich so zu gestalten (z.B. Erdbebensicherheit), dass Verkehrsunterbrüche möglichst gering gehalten werden.
verkehr
rettung
brücke
krise
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sh.verkehr.rettungsachsen.wichtige_punkte
Verkehr Rettungsachsen Wichtige Punkte
Rettungsachsen sind definierte Routen auf dem kantonalen Strassennetz, die im Krisenfall (z.B. bei Erdbeben) mit höchster Priorität offen gehalten werden müssen.
Die Infrastruktur der Rettungsachsen sind baulich so zu gestalten (z.B. Erdbebensicherheit), dass Verkehrsunterbrüche möglichst gering gehalten werden.
verkehr
rettung
wichtige punkte
krise
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Query
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